Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAMEDIA GmbH


§ 1 – Geltungsbereich
1. Die CAMEDIA GmbH, Käthe-Kollwitz-Ring 1, 15370 Petershagen, ist Anbieter eines ganzheitlichen Leistungsangebotes im Bereich Online Marketing sowie Softwareentwicklung.
2. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgebend ist die bei Abschluss des Vertrags jeweils gültige Fassung der AGB. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde die AGB als verbindlich an.
3. Unsere Bedingungen werden in ihrer aktuellen Fassung auf der Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
4. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden werden lediglich dann Bestandteil des Vertrages, wenn wir deren Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt auch für den Fall, dass wir den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.
5. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden oder seinem Rechtsnachfolger fort, selbst wenn die Bedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden oder nochmals gesondert auf diese hingewiesen wird.
6. Die Vertragssprache ist Deutsch.
7. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform (zum Beispiel per E-Mail) mitgeteilt.
8. Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB. Ein Vertragsschluss zwischen uns und einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
9. Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

§ 2 – Vertragsgegenstand
1. Grundlagen des Vertrages sind die Auftragsunterlagen, insbesondere das Angebot und/oder die ausformulierte Auftragsbestätigung, nebst den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Mithin sind Vertragsgegenstände die Dienstleistungen, die vertraglich vereinbart worden sind.
3. Die vereinbarten Leistungen werden regelmäßig in einzelnen Leistungsphasen erbracht. Wir sind berechtigt Teilleistungen zu erbringen, soweit diese für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.
4. Die Entscheidung, welche Mitarbeiter für die konkrete Aufgabenerfüllung eingesetzt werden, ob liegt uns. Wir sind berechtigt freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen. Ebenso besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Durchführung der Leistungen durch einen bestimmten Mitarbeiter.
5. Ist vertraglich die Erstellung und/oder Zurverfügungstellung von Applikationen geschuldet, so beinhaltet dies nicht die Schaffung der für die Nutzung der Applikationen notwendigen Systemumgebung. Diese obliegt alleine dem Kunden. Der Kunde hat ferner keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes der jeweiligen Applikationen. Darüber hinaus besteht uns gegenüber kein Anspruch auf jedwede Installation oder Konfiguration der Applikationen in der Systemumgebung des Kunden. Hierum muss sich der Kunde in seinem eigenen Interesse bemühen.

§ 3 – Vertragsschluss
1. Allgemeine Angebote, insbesondere die auf unserer Website dargestellten Leistungen, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet worden sind. Sie stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar.
2. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn nach einem von uns erstellten Angebot der Kunde das Angebot schriftlich oder in Textform bestätigt und/oder in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Arbeiten begonnen wurde.
3. Für den Fall eines Angebotes durch den Kunden, können wir die Annahme durch Ausführungen unserer Leistungen erklären.
4. Grundlage für unsere Arbeit und die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der mit dem Kunden geschlossene Vertrag nebst dieser AGB. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt ebenso für Ergänzungen oder nachträgliche Änderungen der getroffenen Vereinbarungen oder AGB. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die übermittelte Erklärung eigenhändig unterschrieben worden ist.
5. Soweit unsere Mitarbeiter ohne gesetzliche Vertretungsmacht mit dem Kunden Nebenabreden treffen oder Vertragsänderungen oder etwaige Vertragsergänzungen herbeiführen, bedarf es zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder in Textform erteilten Genehmigung eines Geschäftsführers oder Prokuristen.

§ 4 – Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Im Sinne einer vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit verpflichtet sich der Kunde uns auf eigene Kosten alle für die Durchführung des Projekts benötigten Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen oder anderweitiger Materialien bzw. sonstiger wesentlicher Daten, insbesondere Zugangsdaten, ordnungsgemäß, vollständig und zeitnah zur Verfügung zu stellen, dass eine Erbringung durch uns gemäß der vertraglichen Vereinbarung fristgerecht möglich ist. Dies gilt ebenfalls für wesentliche Merkmale und Funktionen für von uns zu erstellenden oder zur Verfügung gestellten Applikationen.
2. Der Kunde hat eigene Angaben und überlassene Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen bzw. die anderweitigen Materialien und sonstige wesentliche Daten eigenständig auf ihre Fehlerhaftigkeit und/oder Unvollständigkeit zu überprüfen und uns dies in einem solchen Falle unverzüglich in Textform anzuzeigen.
3. Hinsichtlich der uns hiernach zur Verfügung gestellten Daten versichert der Kunde, dass diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere Urheberrechte, verstoßen und/oder die Rechte Dritter verletzen. Eine Prüfung durch uns findet nicht statt. Sofern wir mit Ansprüchen aufgrund von Rechtsverletzungen, insbesondere Urheberrechtsverletzungen, konfrontiert und in Anspruch genommen werden sollten, so verpflichtet sich der Kunde uns hiervon auf erstes Verlangen freizustellen.
4. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde uns im Rahmen dieses Vertrages Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, zu gewähren.
5. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde zur Benennung einer oder mehrerer Ansprechpartner für die Durchführung des Vertragsverhältnisses. Diese Ansprechpartner müssen die zur Koordination und Durchführung des Projekts erforderlichen Kompetenzen besitzen und entscheidungsbefugt sein.
6. Ist Gegenstand des Vertrages die Erstellung und/oder Zurverfügungstellung von Applikationen, so verpflichtet sich der Kunde zur unverzüglichen Untersuchung der erstellten oder zur Verfügung gestellten Applikation gemäß den handelsrechtlichen Gebräuchen, insbesondere des § 377 HGB.
7. In seinem eigenen Interesse unterstützt uns der Kunde bei der Fehleranalyse, indem er die auftretenden Probleme konkret beschreibt und uns hierüber umfassend informiert.
8. Machen Dritte Ansprüche aus Schutzrechten gegenüber dem Kunden geltend, die im Zusammenhang mit der von uns erstellten oder zur Verfügung gestellten Applikationen stehen, so hat uns der Kunde hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. In diesem Falle ermächtigt uns der Kunde zur alleinigen Abwehr dieser Ansprüche. Wird der Kunde gerichtlich in Anspruch genommen, stimmt er sich mit uns ab und nimmt Prozesshandlung, insbesondere Anerkenntnisse oder Vergleiche nur nach Abstimmung mit uns vor. Wir unterstützen den Kunden bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.
9. Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen, welche unberührt bleiben, verpflichtet sich der Kunde bei schuldhafter Verletzung der vorgenannten Pflichten zum Ersatz der uns infolge dessen entstehender Kosten und Aufwendungen.

§ 5 – Leistungszeit
1. Wir schulden die Umsetzung der beauftragten Leistung gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
2. Termine zur Leistungserbringung können lediglich durch die Geschäftsführung oder durch Prokuristen wirksam zugesagt werden.
3. Leistungs- oder Lieferzeitpunkte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich festgelegt worden sind.
4. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Leistung einzustellen. Leistungs- oder Lieferfristen verlängern sich um diesen Zeitraum. Gleiches gilt für Zeiträume, in welchen der Kunde den ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
5. Ereignisse höherer Gewalt (zum Beispiel behördliche Maßnahmen, Naturereignisse besonderen Ausmaßes oder Arbeitskämpfe), die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns dazu, die Leistungszeiträume um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6. Sollte der Kunde vom ursprünglichen Vertrag abweichende Vorstellungen oder nachträgliche Änderungen wünschen, wodurch Leistungszeiträume und Liefertermine beeinflusst werden, so verlängern sich die Leistungszeiträume und Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum. Hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

§ 6 – Abnahme
1. Sofern eine Abnahme notwendig ist, hat diese innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Die Abnahme gilt nach Ablauf der Frist als erteilt, sofern der Kunde sich die Abnahme nicht schriftlich oder in Textform vorbehalten hat.
2. Die Abnahme kann nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigert werden.
3. Dem Kunden steht kein Recht auf Verweigerung der Abnahme zu, wenn er gegen die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten gemäß § 4 verstoßen hat und die erbrachten Leistungen deshalb den vertraglichen Anforderungen nicht entsprechen.

§ 7 – Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Preisangaben in unseren Werbematerialien, insbesondere die auf unserer Website dargestellten Leistungen, sind freibleibend.
2. Maßgeblich für die zu zahlenden Preise sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden. Die durch nachträgliche Änderungen entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.
3. Darüber hinaus trägt der Kunde die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Auslagen wie Reise-, Übernachtungskosten sowie Spesen.
4. Der Kunde hat ebenfalls die zur Auftragsdurchführung notwendigen Kosten Dritter (Fremdkosten) nach Ankündigung durch uns zu erstatten. Im Falle der durch uns getragenen Vorleistung verpflichtet sich der Kunde diese Kosten unverzüglich zu erstatten.
5. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt, es sei denn es ist eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen worden.
6. Im Falle einmaliger Leistungserbringung sind wir mit Vertragsschluss zur sofortigen Rechnungsstellung berechtigt.
7. Die Fälligkeit tritt mit Rechnungsstellung ein.
8. Fällige Rechnungen sind grundsätzlich sofort auszugleichen.
9. Wir sind jederzeit berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Bereitstellung der vom Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft einer europäischen Bank durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 8 – Zahlungsverzug
1. Mit Ablauf der unter § 7 genannten Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug.
2. Im Falle individualvertraglich vereinbarter abweichender Zahlungsfristen kommt der Kunde mit Ablauf dieser Fristen in Verzug.
3. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB zu fordern. Es bleibt uns unbenommen einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dabei bleibt es dem Kunden unbenommen den Nachweis darüber zu führen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall steht uns ein Recht auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB zu.
4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (beispielsweise durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so können wir Vorauszahlung verlangen, die Leistungserbringung verweigern und nach angemessener Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag erklären (§ 321 BGB). Sofern die gesetzlichen Regelungen eine Entbehrlichkeit der Fristsetzung erlauben, so ist keine Fristsetzung erforderlich.

§ 9 – Aufrechnungen
1. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Zur Ausübung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten ist der Kunde nur insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei einer mangelhaften Leistung durch uns bleiben die gegen Rechte des Kunden unberührt.

§ 10 – Gewährleistung
1. Im Falle eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl. Insoweit sind wir zur mehrfachen Nacherfüllung berechtigt. Dem Kunden sind wenigstens drei Nachbesserungsversuche zumutbar.
2. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Leistung geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und dem Kunden insoweit kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung zusteht.
3. Der Kunde wird uns bei der Feststellung des Mangels und seiner Beseitigung unterstützen, indem er uns unverzüglich Einsicht in die Informationen gewährt, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Der Kunde hat den Mangel schriftlich oder in Textform konkret zu beschreiben und uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Behebung einzuräumen.
4. Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungspflicht zuzuordnen ist (Scheinmangel) und der Kunde dies bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, können wir die für die Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen und Auslagen vom Kunden erstattet bekommen und Vergütung verlangen. Dabei sind die jeweils gültigen Vergütungssätze zugrunde zu legen.
5. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, beginnend ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Höchstfristen des § 199 BGB gelten ebenfalls. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
6. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist unser Sitz in Käthe-Kollwitz-Ring 1, 15370 Petershagen.

§ 11 – Haftungsbeschränkung
1. Im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, bei Verstößen gegen die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Rahmen von uns übernommener Garantien haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
2. Ebenfalls haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). Unsere Haftung ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der nach Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbar und typisch ist.
3. Darüber hinaus besteht unsererseits keine Haftung.
4. Ebenso bleibt uns der Einwand des Mitverschuldens durch den Kunden unberührt.
5. Die Beschränkung unsere Haftung gilt ebenso für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 – Vertragslaufzeit und Beendigung
1. Vertragslaufzeiten sowie Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Zeitraum.
2. Verträge, die auf bestimmte Zeit geschlossen worden sind, enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt, es sei denn etwas anderes ist schriftlich vereinbart.
3. Auf unbestimmte Zeit eingegangene Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
5. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung monatlicher Vergütungen in Höhe eines Beitrags, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug ist. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn der Kunde die unter § 4 vereinbarten Mitwirkungspflichten grob verletzt hat und die Erbringung unserer Leistungen hierdurch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden kann.

§ 13 – Gerichtsstand
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Strausberg. Ist das Amtsgericht aufgrund des Gegenstandswerts sachlich unzuständig, so ist das übergeordnete Landgericht zuständig. Wir behalten uns das Recht vor jedes gesetzlich zuständige Gericht anrufen zu dürfen.
2. Als Erfüllungsort gilt der Sitz unserer Gesellschaft.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14 – Schlussbestimmungen
1. Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies den Vertrag im Übrigen nicht.
2. In einem solchen Fall soll vorrangig versucht werden eine neue Bestimmung auszuhandeln, die den gesetzlichen Wertungen nicht widerspricht und dem ursprünglich zugrunde liegenden wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt.
3. Ist dies ebenso nicht möglich, soll die unwirksame Bestimmung durch die entsprechende gesetzliche Vorgabe ersetzt werden.